Miteinander weiterdenken und gemeinsam wachsen.

Verträge für Partnerschaften

Rechtliche Sicherheit für unverheiratete Paare

Ein Partnerschaftsvertrag ist eine Alternative zur Ehe für Paare, die in einer festen Beziehung leben, aber keine Heirat wünschen. Er regelt finanzielle und rechtliche Fragen, um Sicherheit für beide Partner*innen zu schaffen - insbesondere im Falle einer Trennung, eines Notfalls oder wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Typische Inhalte eines Partnerschaftsvertrags:

Vermögen und Schulden

  • Wer bringt was in die Partnerschaft ein?
  • Wie wird mit gemeinsam angeschafftem Eigentum umgegangen?
  • Wer ist für bestehende Schulden verantwortlich?

Unterhaltsfragen 

  • Besteht im Falle einer Trennung eine Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung?

Regelungen zu Immobilien 

  • Wie ist die Eigentumslage hinsichtlich der gemeinsamen Immobilie geregelt?
  • Wer darf im Trennungsfall dort bleiben?

Erbrechtliche Aspekte

  • Wer erbt was im Todesfall?

Sorgerecht und Unterhalt für gemeinsame Kinder 

  • Wie wird das Sorge- und Umgangsrecht bei einer Trennung gestaltet? 
  • Welche Vereinbarungen gibt es zum Kindesunterhalt?

Sonstiges

  • Sollen im Falle einer "klassischen Rollenverteilung" Ausgleichszahlungen und/oder Rentensnsprüche für die Übernahme von Care-Arbeit und Karriereknick bestehen?
  • Wie sollen die Haushaltsaufgaben aufgeteilt werden?
  • Wer kümmert sich um gemeinsame Haustiere?

Gerne berate ich Sie dazu in einem persönlichen Gespräch. Möchten Sie sich mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin zunächst neutral über die rechtlichen Möglichkeiten informieren, dann nehmen Sie gerne gemeinsam an meinem Info-Vortrag teil.

Gleich geliebt, aber ungleich geschützt

Ehe und Partnerschaft im Vergleich

Rechtliche Absicherung

In einer Ehe bestehen gesetzliche Regelungen für die Zeit während der Ehe und im Falle einer Trennung oder des Todes eines Partners, die auf den Halbteilungsgrundsatz (gemeinsame Erwirtschaftung - egal ob aus Erwerbs- oder Fürsorgearbeit) basieren. Kurz gesagt: Die Vermögensmehrung während der Ehe wird im Falle einer Scheidung 50:50 geteilt.

In einer Partnerschaft ist insbesondere derjenige, der die Care-Arbeit (Kinderbetreuung und -erziehung sowie Haushaltsführung) übernimmt und dafür weniger oder gar nicht arbeitet, in der Regel nicht automatisch in Bezug auf Erbe, Unterhalt oder Rente abgesichert. Hier können Sie selbst aktiv werden und einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen.

Steuer & Erbschaft 

Verheiratete Paare können gemeinsam Steuererklärungen abgeben und von steuerlichen Vorteilen wie dem Splittingtarif oder höheren Steuerfreibeträgen (Schenkungssteuerfreibeträge, Erbschaftssteuerfreibeträge) profitieren. In einer Partnerschaft ist die Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung nicht möglich.

Ehepartner sind automatisch Erben des anderen, wenn kein Testament vorliegt. In einer Partnerschaft ohne Eheschließung erbt der Partner ohne testamentarische Regelung nicht automatisch. 

Rentenansprüche

Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden im Falle einer Scheidung 50:50 aufgeteilt. Zudem haben Ehegatten im Todesfall einen Anspruch auf Witwenrente. In einer Partnerschaft ohne Heirat sind diese Ansprüche nicht automatisch gegeben, es sei denn, es gibt eine entsprechende private Absicherung.

Trennung

Wer verheiratet ist, muss für eine Scheidung bestimmte gesetzliche Schritte durchlaufen: Das Trennungsjahr ist Pflicht und die Scheidung muss vor Gericht mit mindestens einem Anwalt bzw. einer Anwältin erfolgen.

Anders bei Paaren ohne Trauschein: Hier ist eine Trennung rechtlich ungebunden und erfordert in der Regel keine gerichtlichen oder bürokratischen Schritte

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.